WOELK IMMOBILIEN ist seit 2005 Kooperationspartner von SCHWARZE IMMOBILIEN.

In dieser Zeit konnten wir weit über 350 Immobilien (Kaufobjekte) vermitteln. Jedes Vermittlungsgeschäft hat eine Story und fordert individuelle Lösungen zum Erfolg.

Schwarze Immobilien konnte mit ihren Kooperationspartnern in der gesamten Firmengeschichte weiter über 3.000 Objekte (Wohn-/Gewerbeobjekte) vermitteln.

Durch unsere langjährige Erfahrungen und mehr als 1.000 Objektbewertungen (Kurzeinwertungen und Gutachten) verfügen wir über sehr gute Marktkenntnisse.

Zu unseren Auftraggebern gehören private Eigentümer, Immobilieninvestoren, Banken/Sparkassen, Rechtsanwälte, Steuerberater und Insolvenzverwalter.

Sie wünschen ein Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB?

Es gibt diverse Anlässe weshalb Sie ein Gutachten von einem geprüften Fachmann erstellen lassen können.

Zum Beispiel:

- Kauf- bzw. Verkauf

- Erbschaften

- Scheidungsverfahren

- Schenkung

- Vermögensaufteilung

- Vermögensauseinandersetzung

- Steuerliche Bedarfsbewertung

- Bewertung von Rechten und Belastungen

Unabhängig, weisungsfrei und unparteiisch

Das Leistungsangebot umfasst Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten für:

- Unbebaute Grundstücke

- Bebaute Grundstücke

- Gewerbeimmobilien

- Wohn- und Teileigentum

- Erbbaurechte

- Wohn- und Nießbrauchrechte

- Stellungnahme zu Gutachten

- Gutachtenprüfung

- Wohnflächenüberprüfung

- Ankaufsberatung

 

Zur Ermittlung des Verkehrswertes im Sinne des §194 BauGB (Baugesetzbuch) sind folgende Verordnungen und Satzungen zwingend anzuwenden.

- Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)

- Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006)

- Vergleichswertrichtlinie (VW-RL)

- Ertragswertrichtlinie (EW-RL)

- Sachwertrichtlinie (SW-RL)

- Wohnflächenverordnung (WflVO)

Wir sind Mitglied bei dem IMMOBILIEN VERBAND DEUTSCHLAND (IVD).

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